Neuigkeiten | Kanton Schaffhausen
Ja zu Flugverkehr-Staatsvertrag Schweiz-Deutschland
25.10.2012
Der Regierungsrat begrüsst den Abschluss des Staatsvertrages zwischen der Schweiz und Deutschland über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation festhält. Mit dem Staatsvertrag wird eine jahrelange, das gegenseitige Verhältnis der beiden Staaten belastende Auseinandersetzung um die Regelung der An- und Abflüge über süddeutsches Gebiet im Zusammenhang mit dem Betrieb des Flughafens Zürich beendet. Vor allem aber schafft der Staatsvertrag für den Flughafen Zürich die notwendige Rechts- sowie Planungssicherheit und er lässt Raum für Entwicklungsmöglichkeiten des Flughafens.
Wie bereits in der gemeinsamen Resolution der Kantone Zürich, Aargau, Thurgau, St. Gallen, Schwyz, Zug und Schaffhausen im Februar 2012 festgehalten, garantiert der Flughafen Zürich in seiner heutigen Ausrichtung die Verbindungen zu den wichtigsten europäischen und aussereuropäischen Wirtschaftszentren. Er ist nach Ansicht des Regierungsrates für eine nachhaltige Entwicklung des gesamten Wirtschaftsraums und damit für die Schweiz, den Kanton Schaffhausen und für die benachbarten Gebiete Süddeutschlands eine unerlässliche Schlüsselinfrastruktur.
Der Staatsvertrag wurde vom Bundesrat am 4. September 2012 unterzeichnet. Jetzt folgt der Ratifizierungsprozess in beiden Ländern. Parallel dazu werden in der Schweiz die Optionen zur Umsetzung des Staatsvertrages im Rahmen des SIL-Prozesses für den Flughafen Zürich geprüft. Der Regierungsrat erwartet, dass die Kantone bei der Überarbeitung des entsprechenden SIL-Objektblatt-Entwurfs im gleichen Umfang wie im bisherigen SIL-Prozess in das Verfahren einbezogen werden. Zudem fordert die Regierung, dass die von der Schweiz zu übernehmenden Belastungen durch den Staatsvertrag gleichmässig und angemessen auf die betroffenen Kantone aufgeteilt werden. Dabei wird insbesondere darauf zu achten sein, dass unzumutbare Lärm-Mehrbelastungen der Gemeinden Rüdlingen und Buchberg vermieden und keine Grenzwerte überschritten werden.