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Regierung gegen Streichung der Programmfenster von Tele Top

12.08.2014

Der Regierungsrat lehnt den im Rahmen der Vorlage zur Änderung der Radio- und Fernsehverordnung vorgeschlagenen Verzicht auf die Produktion von täglichen Programmfenstern von konzessionierten TV-Veranstaltern ab, wie er in seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Kommunikation festhält. Anlass der Verordnungsänderung ist die Einführung von hybriden Fernsehdiensten (Informationen zu einer Fernsehsendung im Internet abrufen und auf dem TV-Bildschirm anzeigen), die eine Regelung erforderlich macht. Die Teilrevision soll genutzt werden, um weitere Modifikationen vorzunehmen, die entweder den technischen Entwicklungen Rechnung tragen oder Entlastungen für die Veranstalter bedeuten (z.B. Entlastung der
lokal-regionalen konzessionierten Veranstalter von den Fensterauflagen). In unserer Region ist der konzessionierte Veranstalter Tele Top verpflichtet, u.a. für den Kanton Schaffhausen ein tägliches Programmfenster auszustrahlen. Als Gegenleistung erhält Tele Top Beiträge aus den Gebührengeldern. Die Regierung lehnt die vorgeschlagene Streichung der Auflage einiger Radio- und Fernsehstationen, ein tägliches Programmfenster für ein bestimmtes Gebiet auszustrahlen, klar ab. Das Kantonsfenster von Tele Top ist für den Kanton Schaffhausen von grosser Bedeutung. Tele Top ist der einzige überregionale TV-Veranstalter, der täglich in einem eigenen Gefäss über den Kanton berichtet. Würden die regionalen Informationsleistungen wie in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehen ins Hauptprogramm der Sender integriert, würden die peripheren Kantone und Gebiete mit Sicherheit nicht mehr dieselben Informationsleistungen erhalten wie mit den Programmfenstern. Mit dem Verzicht auf die vorgeschriebenen täglichen Programmfenster würde grundsätzlich ein Abbau von journalistischer Kapazität einhergehen, was nicht akzeptiert werden kann.
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