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Stadt SH: Drogen u. Fremdeinwirkung werden ausgeschlossen

26.10.2012

Die bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen zum Tod eines 44-jährigen Häftlings im Kantonalen Gefängnis Schaffhausen haben ergeben, dass dieser in seiner Todesnacht (18.10.2012 bis 19.10.2012) den Alarmknopf in seiner Zelle nicht betätigt hatte. Des Weiteren schliessen die bisherigen Untersuchungen eine Fremdeinwirkung und Drogen als Todesursache aus.

Erste Ermittlungen der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen ergaben, dass der 44-jährige Portugiese in der Nacht auf Freitag (19.10.2012) den Alarmknopf in seiner Zelle im Kantonalen Gefängnis Schaffhausen kein einziges Mal betätigt hatte. Dies belegen auch die Aufzeichnungen des Alarmsystems des Gefängnisses. Dem Betreuungspersonal war bekannt, dass der Mann gesundheitliche Probleme hatte. Entsprechend waren ihm auch ärztlich verschriebene Medikamente ausgehändigt worden. Aufgrund des jetzigen Erkenntnisstandes kann eine Fremdeinwirkung als Todesursache ausgeschlossen werden. Provisorische Befunde des IRM (Instituts für Rechtsmedizin) Zürich schliessen auch Drogen als Todesursache aus. Ein abschliessender Bericht des IRM Zürich wird in einigen Wochen erwartet.

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