Am Montag (06.01.2014) hat im Kanton Schaffhausen zum ersten Mal ein Lastwagenchauffeur gegen das neue Alkoholverbot, das seit dem 1. Januar 2014 gilt, verstossen.
Bei einer Lastwagenkontrolle im Schwerverkehrskontrollzentrum (SVKZ) in der Stadt Schaffhausen am Montag (06.01.2014) wurden bei einem deutschen Lastwagenchauffeur Alkoholsymptome festgestellt. Der relevante Atemlufttest ergab einen Wert von 0.17 Promille. Der Chauffeur musste in der Folge eine Kaution hinterlegen. Die Weiterfahrt wurde ihm erst mit 0.00 Promille gestattet. Der Lastwagenchauffeur war – nach eigenen Angaben - der Meinung, dass die Grenze beim Alkoholverbot in der Schweiz bei 0.3 Promille liegen würde. Seit dem 01. Januar 2014 gilt für Berufschauffeur (Lastwagen, Car, Gefahrguttransport), wie auch für Neulenker (Inhaber eines Führerausweises auf Probe), Fahrschüler und –schülerinnen, Fahrlehrer und –lehrerinnen und Begleitpersonen von Lernfahrten ein Alkoholverbot.