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Stadtrat strebt Baurechtsvertrag mit der Künzle-Stiftung an

27.11.2012

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine Vorlage zur Entflechtung der Eigentums¬verhältnisse und zur langfristigen Sicherung der städtischen Investitionen in die Gebäude des Künzle-Heims. Neu sollen die Besitzverhältnisse in einem Baurechtsvertrag geregelt werden. 2007 sagten die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen Ja zum Ersatzneubau des Künzle-Heims. Das Grundstück gehört wie auch das danebenliegende der Künzle-Stiftung. Die Stiftung selber baute im Jahr 2010 auf diesem Nachbargrundstück neue Alterswohnungen, sanierte die dort bereits bestehende Villa Solitude und baute sie ebenfalls in altersgerechte Wohnungen um. Mit der Vorlage werden die dadurch entstandenen Eigentums- und Haftungsverhältnisse nun entflochten. Der geplante Baurechtsvertrag, der über 50 Jahre abgeschlossen werden soll, sichert die städtischen Investitionen optimal und bietet gleichzeitig auch der Stiftung bessere Handlungsmöglichkeiten, indem sie die gegenwärtigen finanziellen Verflechtungen zwischen Stadt und Stiftung behebt. Die Stadt wird der Künzle-Stiftung jährlich einen Baurechtszins von 40'000 Franken zahlen. So sollen nach der mit dem Stiftungsrat der Künzle-Stiftung abgesprochenen Vorlage die Eigentumsverhältnisse geregelt werden: Die Stiftung errichtet zugunsten der Stadt auf dem Grundstück des Künzle-Heims ein selbstständiges und dauerndes Baurecht. Die Stadt Schaffhausen kauft über den Rahmen¬kredit für Land- und Liegenschaftenerwerb vom 15. März 1998 alle auf diesem Grundstück bestehenden Gebäude der Stiftung (Sied¬lungen Ost und West mit den Alterswohnungen, Heimleiterwohnhaus und Gar¬tenhäus¬chen) zum Preis von 2 Millionen Franken. Dieser Kaufpreis liegt laut einem im August 2012 erstellten Gutachten rund ein Drittel unter dem tatsächlichen Wert aller auf dem Grundstück bestehenden Gebäude. Er rechtfertigt sich aber durch den von der Stadt seit Bestehen der Siedlungen Ost und West finanzierten Unterhalt. Kein Kaufpreis ist selbstverständlich für den von der Stadt auf diesem Grundstück finanzierten Künzle-Heim-Neubau zu entrichten. Mit dem Kaufpreis von 2 Millionen Franken tilgt die Stiftung die bestehende Hypothek von 1,81 Millionen Franken. Mit der Ablösung entfallen die von der Stadt zu bezahlenden Hypothekarzinsen, welche die Stadtrechnung bis Ende 2010 jährlich mit 49'594 Franken belasteten. Mit der Einräumung des Baurechts wird die Stadt auch formell Eigentümerin aller Gebäulichkeiten, insbesondere des von ihr erstellten neuen Künzle-Heims. Nach Ablauf der ersten Baurechtsdauer von 50 Jahren ist eine Verlängerung um maximal 100 Jahre möglich. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei: Urs Hunziker, Bildungs- und Betreuungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: urs.hunziker@stsh.ch

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